Hausordnung
(Stand 01.02.2021)
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. NUTZUNGSBEREICHE
Die FIREBALL Freizeit-Einrichtungen GmbH & Co. KG („BETREIBERIN“) stellt Mitgliedern und Gästen („NUTZER*INNEN“) die Einrichtungen des Fitness-Centers der KAIFU-LODGE sowie gegen Extra-Gebühr Squashplätze und den Therapiebereich zur Verfügung.
Die darüber hinaus zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Kinderbetreuung, Frei- und Hallenbad, Liegewiesen, Sauna und Ruhebereiche und Wärmebank, sowie Duschen und Umkleiden verstehen sich als kostenlose Nebenleistung. Die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit dieser Einrichtungen oder ihre teilweise bzw. vollständige Schließung, aus welchem Grund auch immer, berechtigt weder zur Minderung noch zum Rücktritt.
Die vorgenannten Einrichtungen werden im Folgenden zusammenfassend „NUTZUNGS-BEREICHE“ genannt. Jegliche Benutzung geschieht auf eigene Gefahr des/der NUTZER*INNENS.
2. NUTZUNGSBERECHTIGUNG
Jede/r NUTZER*INN muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung (FITNESS CLUB-KARTE, FITNESS-TAGESTICKETS; SQUASH&FITNESS-KARTE; SQUASH CLUB-KARTE; SQUASH DAUERBUCHER-KARTE, zusammenfassend „KARTE“ genannt) für den jeweils genutzten Bereich sein. Die KARTE ist sorgsam zu verwahren und muss bei jedem Besuch der KAIFU-LODGE mitgeführt werden. Ohne Karte kann der Zugang zu den NUTZUNGSBEREICHEN verwehrt werden. Die KARTE ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Überlassung der KARTE an Dritte kann die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Bei Verlust oder Beschädigung der KARTE ist eine Gebühr von € 10 zu entrichten. Damit ist ein mit der KARTE möglicherweise in Anspruch genommen Kredit nicht abgegolten.
Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet:
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- die Tiere mit sich führen.
Für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Bedingungen und Öffnungszeiten (s. §1; Ziffer 5).
3. VERBINDLICHKEIT
Die Haus- und Geschäftsordnung ist für alle NUTZER*INNEN der NUTZUNGSBEREICH gem. Ziffer 1 verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jede/r NUTZER*INN die Haus- und Geschäftsordnung sowie die Anweisungen der KAIFU-LODGE Mitarbeiter*innen sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Bei Zuwiderhandlungen ist die BETREIBERIN berechtigt Hausverbot zu erteilen.
4. ÖFFNUNGSZEITEN
Fitnessstudio
Montag 6.30 – 23.00 Uhr
Dienstag 6.30 – 23.00 Uhr
Mittwoch 6.30 – 23.00 Uhr
Donnerstag 6.30 – 23.00 Uhr
Freitag 6.30 – 23.00 Uhr
Samstag 8.00 – 22.00 Uhr
Sonntag 8.00 – 22.00 Uhr
Kinderbetreuung
Montag: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14.30 Uhr
Sonntag: 09.30 bis 15.30 Uhr
Sauna und Schwimmen
Montag 6.30 – 22.45 Uhr
Dienstag 6.30 – 22.45 Uhr
Mittwoch 6.30 – 22.45 Uhr
Donnerstag 6.30 – 22.45 Uhr
Freitag 6.30 – 22.45 Uhr
Samstag 8.00 – 21.45 Uhr
Sonntag 8.00 – 21.45 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für Kinder und Jugendliche gesonderte Öffnungszeiten (s. § 1; Ziffer 5.1) gelten.
Geänderte Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Feiertagsöffnungszeiten bitte an der Rezeption unter der Telefonnummer 040 401281 erfragen.
Restaurant
Montag – Freitag 8:00 - 22:30 Uhr
Samstag – Sonntag 9:00 - 21:30 Uhr
Warme Küche
Montag - Freitag 18:00 - 22:00 Uhr
Sonntag 13:30 - 17:30 Uhr
5. BEKLEIDUNG
Es ist stets angemessene Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für therapeutische Anwendungen und Massagen. Im Fitness- und Squashbereich sind geeignete Sportbekleidung (Trainingshose, Sporthemd bzw. Trainingsanzug) sowie saubere Sportschuhe mit heller Sohle zu tragen. Für durch dunkle Sohlen oder beschmutzte Schuhe hervorgerufene Schäden kann der/die NUTZER*INN von der BETREIBERIN haftbar gemacht werden. Im Schwimmbad ist angemessene Badebekleidung zu tragen. Die Sauna ist textilfreie Zone, bitte tragen Sie dort keine Badebekleidung. Das Betreten des Schwimm-/Saunabereichs mit Sport- oder Straßenschuhen ist verboten.
6. KINDER / JUGENDLICHE
6.1 Familien-Öffnungszeiten
Kindern bis 12 Jahren ist der Zutritt in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten/Nutzers/Nutzerin in der KAIFU-LODGE erlaubt. Der Zugang beschränkt sich jedoch neben dem Kinderbereich/Kinderkurse (10-20 Uhr) auf die Schwimmbadbereich. Kindern und Jugendlichen ab 12 bis 16 Jahren können die KAIFU-LODGE nur in Begleitung eines/einer erziehungsberechtigten Nutzers/Nutzerin betreten, wenn eine entsprechende Tageskarte erworben wird. Eine Nutzung des Gerätebereiches und der Kurse ist in keinem Fall möglich. Jugendliche ab 16 Jahren sind berechtigt, die NUTZUNGSBEREICHE 10 bis 22 Uhr auch ohne Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten zu nutzen, wenn die Bedingungen von 6.3 erfüllt werden.
6.2 Kurse für Kinder und Jugendliche
Für Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahre besteht die Möglichkeit an den Kids & Teens-Kursen teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Eine Anmeldung an der Rezeption immer erforderlich. Das aktuelle Kursangebot und die jeweils gültigen Preise erfahren Sie an der Rezeption.
6.3 Mitgliedschaft
Jugendliche ab 16 Jahren sind berechtigt, die Mitgliedschaft in der KAIFU-LODGE (FITNESS-CLUB KARTE) zu beantragen, sofern das Einverständnis der KAIFU-LODGE Geschäftsführung eingeholt und die schriftliche Einwilligung ihrer Eltern vorliegt und soweit die Eltern selbst im Besitz einer gültigen FITNESS-CLUB KARTE sind. Die Gültigkeit der FITNESS-CLUB KARTE für Jugendliche ab 16 Jahren ist von vornhinein auf die Gültigkeitsdauer der FITNESS-CLUB KARTE ihrer Eltern begrenzt.
6.4 Kinderbetreuung
NUTZER*INNEN können die Kinderbetreuung für Ihre Kinder im Alter von lauffähig bis 6 Jahre kostenfrei nutzen. Die Anwesenheit eines/einer Erziehungsberechtigten in den NUTZUNGSBEREICHEN ist während der Dauer der Kinderbetreuung jederzeit notwendig.
Die Betreuungskapazität ist auf ca. 10 Kinder pro Betreuer/in begrenzt.
Die BETREIBERIN behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit aller betreuten Kinder vor, Kinder im Krankheitsfall nicht aufzunehmen. Dies gilt besonders bei ansteckenden Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, oder bei infektiösen Symptomen wie z. B. Magen-Darm-Virus oder Scharlach.
Es obliegt letztendlich der Entscheidung unserer Betreuer/innen, ob sie ein Kind betreuen können, oder nicht.
7. FUNDSACHEN
Fundsachen sind an der Rezeption abzugeben. Für Fundsachen kann in keinem Fall Gewähr übernommen werden.
8. RAUCHEN
Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Im Übrigen ist Rauchen streng verboten.
9. SPEISEN UND GETRÄNKE
Getränke in Glasbehältern dürfen ausschließlich in der Gastronomie oder in der dafür vorgesehenen Zone des Schwimmbereichs (Empore) zu sich genommen werden. In den Sportbereichen sind Getränke nur in Plastikflaschen zugelassen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen in der KAIFU-LODGE ist verboten.
10. ÄNDERUNGEN
Die BETREIBERIN behält sich vor, die Haus- und Geschäftsordnung bei Bedarf zu aktualisieren. Eine Änderung berechtigt die NUTZER*INNEN weder zur Minderung noch zum Rücktritt.
§ 2 BESONDERE BESTIMMUNGEN
1. FITNESS-BEREICH
Die Benutzung der Geräte kann grundsätzlich nur nach einer Einweisung durch die dafür vorgesehene Mitarbeiter*innen geschehen. Die BETREIBERIN behält sich vor, den NUTZER*INNEN bei unsachgemäßer Benutzung und daraus resultierenden Beschädigungen für die entstehenden Kosten haftbar zu machen. Benutzte Geräte und Gegenstände sind nach Gebrauch wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu legen.
Ein Handtuch ist aus hygienischen Gründen für jedes Geräte- und Kurstraining mitzunehmen und auf die Sitz- und Liegeflächen der Geräte bzw. Sportmatten zu legen.
Die Kursteilnahme steht jedem Mitglied frei, jedoch ist die Teilnehmerzahl in den Kursen aus Sicherheitsgründen beschränkt. Für einzelne Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldungen nehmen dafür die vorgesehenen Mitarbeiter*innne entgegen. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei allen Kursen wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
Die Kurse werden für unterschiedliche Fitnesslevel angeboten. Die Teilnehmer*innen werden angehalten, die geeigneten Kurse mit Rücksicht auf Ihren Trainingszustand auszuwählen.
Sporttaschen können in den Fitnessbereich nicht mitgenommen werden.
Den Anordnungen der Trainer*innen und Kursleiter*innen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen ziehen das Hausverbot nach sich.
2. SQUASH
Die Squashplätze können gegen eine Extra-Gebühr an der Rezeption gebucht werden. Squash-Einzelbuchungen werden telefonisch oder mündlich entgegengenommen. Squash-Einzelbuchungen sind 7 Tage im Voraus möglich. Dauerbuchungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die BETREIBERIN. Die BETREIBERIN behält sich vor aus internen Gründen die zugeteilte Platznummer im Einzelfall zu verändern bzw. soweit die Zuteilung eines anderen Platzes nicht möglich ist, zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der Platzmiete für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen.
Die Gebühr für die Squash-Buchung ist jeweils im Voraus an der Rezeption zu entrichten. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Preisliste, die sich in der KAIFU-LODGE im Aushang befindet. Die BETREIBERIN ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen.
Ein Rücktritt von Squash-Einzelbuchungen ist nur bis zu 24 Stunden vor dem Spieltermin möglich. Sollte eine Buchung innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben werden, wird für den Fall einer erneuten Vermietung auf die Berechnung der Gebühr verzichtet.
Eine Squash-Stunde dauert 45 Minuten. Maßgebend für den Wechsel ist die vor den Plätzen befindliche Uhr. Das Weiterspielen auch auf zufällig freien Plätzen über die gebuchte Zeit hinaus, ist nicht statthaft. Für jede weitere angefangenen 45 Minuten ist die BETREIBERIN berechtigt, eine volle Gebühr zu verlangen.
Die Gebühr für eine Squashbuchung beinhaltet die Nutzung des Platzes durch zwei Spieler. Sollten weitere Spieler an einer Buchung teilnehmen, so haben diese zusätzlich pro Person eine halbe Platzgebühr zu entrichten.
Der Spieler haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch von ihm geladene Mitspieler am Eigentum der BETREIBERIN verursacht wurden. Für zerbrochene Leihschläger wird ein Ersatzbetrag von € 5,00 berechnet, bei Verlust des Schlägers € 10,00.
3. SAUNA / SCHWIMMBAD
Die Benutzung von Badeschuhen wird aus hygienischen Gründen empfohlen. Vor Benutzung des Sauna- und Schwimmbereichs ist zu duschen. Das Rasieren ist im gesamten Nassbereich nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass Schnittwunden ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten. In der Sauna und bei Nutzung der Liegen ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen. Das Belegen von Liegen mit Handtüchern ist untersagt. Die Mitarbeiter*innen sind ist befugt, Handtücher von nicht genutzten Liegen zu entfernen. Bitte stören Sie andere Gäste nicht durch überhöhte Lautstärke
Bitte beachten Sie für den Schwimmbereich außerdem folgende Punkte:
- Nicht vom Beckenrand springen.
- Glas / Gläser ist/sind im Naßbereich nicht erlaubt
- Essen / Speisen ist/sind im Naßbereich nicht erlaubt
- Bitte nutzen Sie außerhalb der Aqua-Kurse keine Bälle, Schnorchel, Schwimmflossen und/oder aufblasbare Spielzeuge
- Der Aufenthalt in den Bädern ist mit Ausnahme des Nichtschwimmerbeckens untersagt, sofern eine Beaufsichtigung durch einen/eine Bademeister*in nicht gewährleistet ist.
Bitte beachten Sie für den Saunabereich außerdem folgende Punkte:
- Glasbehälter sind im gesamten Saunabereich nicht gestattet
- Essen / Speisen sind im Saunabereich nicht erlaubt
- In der Ruhesauna ist auf jegliche Unterhaltung zu verzichten
- NUTZER*INNEN, die unter Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Problemen leiden, sowie werdende Mütter sollten vor der Benutzung der Sauna einen/eine Arzt/Ärztin konsultieren.
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigen nutzen.
- Die jeweils ausgehängten Sauna-Regeln sind zu beachten.
Im Übrigen gelten für das Schwimmbad und den Saunabereich der Bäderland GmbH die Badeordnung der Bäderland GmbH. Der/die NUTZER*IN verpflichtet sich zur Einhaltung derselben. Eine Beaufsichtigung in dem von der Bäderland GmbH betriebenen Schwimmbades/ Saunabereiches (z.B. durch Bademeister*in) wird von der BETREIBERIN nicht gewährleistet:
Verstöße berechtigen zum sofortigen Verweis.
4. UMKLEIDERÄUME
In den Umkleiden befinden sich abschließbare Schränke für Kleidungsstücke und Taschen. Wir bitten mitgebrachte Gegenstände stets in einem abgeschlossenen Schrank unterzubringen. Auf die sichere Verwahrung der Schrankschlüssel ist zu achten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Schrankschlüssel als Armband zur tragen. Bei Verlust des Schrankschlüssels wird eine Gebühr von € 20,00 erhoben. Für abhanden gekommene Wertsachen und Beschädigungen kann durch der BETREIBERIN keine Haftung übernommen werden.
Die Schränke sind nach Benutzung zu leeren und unverschlossen zu lassen. Die Verwahrung von Gegenständen in den Umkleideschränken über Nacht ist nicht gestattet. Die Schränke werden kontrolliert und geleert -es besteht keine Rückgabeverpflichtung seitens der BETREIBERIN.
Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
5. PARKPLATZ
Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BETREIBERIN übernimmt hierfür keine Haftung. Auf den Zufahrten und Gehwegen ist der Winterdienst eingeschränkt. Fahrzeuge dürfen nur von NUTZERN*INNEN der NUTZUNGSBEREICHE der KAIFU LODGE für die Dauer der Nutzung abgestellt werden. Fahrräder, Mofas und dergl. sind auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Unberechtigt parkende Fahrzeuge sowie Fahrzeuge die nicht in den vorgesehenen Parkzonen abgestellt werden, werden kostenpflichtig entfernt.
§ 3 HAFTUNG
Das Betreten der NUTZUNGSBEREICHE einschließlich Zufahrten, Parkplatz und Außengelände sowie die Benutzung sämtlicher Geräte und vorgenannter NUTZUNGSBEREICHE und die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Gefahr des/der NUTZERS*INNEN. Gleiches gilt für die angebotene Kinderbetreuung und Kinderkurse der BETREIBERIN. Die BETREIBERIN haftet insbesondere nicht für den Verlust von Wertgegenständen, auch wenn diese eingeschlossen waren.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der BETREIBERIN. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der BETREIBERIN ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe der von der BETREIBERIN abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit das Gesetz keine zwingende weitergehende Haftung vorschreibt.
Soweit die BETREIBERIN im Rahmen der vorgenannten Haftungsbeschränkungen haftet für Schäden im Bereich des von der Bäderland GmbH betriebenen Schwimm- und Saunabereichs haftet, ist die Haftung auf die Höhe der von BETREIBERIN abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssumme, höchstens jedoch auf die Höchstentschädigungsgrenze nach der Badeordnung der Bäderland GmbH beschränkt, soweit das Gesetz keine zwingende weitergehende Haftung vorschreibt.