VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG FITNESS


1. Leistungsbeschreibung


Das Mitglied “nachstehend Mitglied“ nutzt die Einrichtungen der KAIFU-LODGE nach dem im Folgenden beschriebenen Leistungsumfang und den Bestimmungen dieses Vertrages.

1.1 Fitness-Center


Die FIREBALL Freizeiteinrichtungen GmbH & Co. KG, nachstehend „FIREBALL" genannt, überlässt dem Mitglied die Einrichtungen des Fitness-Centers, das heißt die Ausdauer-, Kraft- und Konditionstrainingsgeräte zum Gebrauch. Darüber hinaus wird dem Mitglied eine individuelle Beratung und Anleitung zur Gestaltung des Übungsprogramms wie auch die Teilnahme an speziellen Kursen angeboten. Diese Leistungen werden durch die monatlichen Beitragszahlungen abgegolten. FIREBALL übernimmt keine Garantie dafür, dass die jederzeitige Teilnahme an Kursen möglich ist. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl einer Kursstunde kann kein Anspruch auf Teilnahme geltend gemacht werden.

1.2 Sauna, Freibad, Hallenbad, Clubräume

Das Mitglied darf die auf dem Gelände der KAIFU-LODGE befindliche Sauna, das Freibad, das Hallenbad und die Clubräume nutzen, wie auch die dazu gehörigen Nebeneinrichtungen wie Tauchbecken, Schwallduschen, Luftduschen, Liegewiese und Ruhezonen. Auf diese Nutzung hat das Mitglied aber keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich vielmehr um freiwillige Leistungen von FIREBALL, die diese nach eigenem Ermessen erbringt.

1.3 Bar/Restaurant

Für den Verzehr von Speisen und Getränken an der Bar und dem Restaurant gelten die dort bekannt gemachten Preise.

1.4 Öffnungszeiten

Die Einrichtungen der KAIFU-LODGE stehen dem Mitglied zu den am Eingang durch Aushang bekannt gemachten Öffnungszeiten zur Verfügung. FIREBALL ist berechtigt, die gesamte Anlage oder Teilbereiche derselben insbesondere wegen erforderlicher Reparatur- und Umbauarbeiten oder an Feiertagen oder wegen Veranstaltungen an einigen Tagen im Jahr geschlossen zu halten und die Öffnungszeiten zu verändern. Die Öffnungszeiten des Frei- und Hallenbades sowie der Freibadliegewiese richten sich nach den Bestimmungen des Bäderlandes. Es ist dem Mitglied bekannt, dass FIREBALL auf diese keinen Einfluss hat. Sollten die Einrichtungen geschlossen bleiben oder die Öffnungszeiten von denen der KAIFU-LODGE abweichen, ergeben sich hieraus keine Ansprüche für das Mitglied.

1.5 Änderungen

Zumutbare Änderungen der Einrichtungen, Leistungen und/oder Kurszeiten bleiben FIREBALL vorbehalten, sofern diese nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen. 

2. FITNESS-Karte

2.1 Erhalt und Gültigkeit

Dem Mitglied wird nach Unterzeichnung dieses Vertrages seine persönliche FITNESS-Karte ausgehändigt. Die Karte ist bei den Besuchen der KAIFU­-LODGE bei sich zu führen und bei Betreten und Verlassen vorzuzeigen. Nur bei Vorlage der Karte hat das Mitglied einen Anspruch auf die Leistungen der KAIFU-LODGE. Die FITNESS-Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im ausschließlichen Eigentum von FIREBALL. Das Mitglied verpflichtet sich, die Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.

2.2 Verlust 

Sollte die FITNESS-Karte aus Gründen, die FIREBALL nicht zu vertreten hat, unbrauchbar werden oder verloren gehen, verpflichtet sich das Mitglied, diese Tatsache unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. FIREBALL verpflichtet sich, ihm gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 10,- eine neue Karte auszustellen.

2.3 Missbrauch

Bei Missbrauch der FITNESS-Karte hat FIREBALL das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Soweit die dem Mitglied ausgehändigte Fitness-Karte durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch FIREBALL ein Schaden entsteht, behält sich FIREBALL vor, das Mitglied diesbezüglich in Regress zu nehmen.

2.4 Rechtstellungen des Mitglieds

Durch den Erwerb der FITNESS-Karte wird keine Vereinsmitgliedschaft nach dem BGB begründet. Es ist dem Mitglied bekannt, dass es sich bei FIREBALL, der Betreiberin der KAIFU-LODGE, nicht um einen Verein handelt.

3. Mitgliedsbeitrag

3.1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu zahlen und wird bei einer erneuten Mitgliedschaft nach einer Pause von nicht mehr als 2 Jahren nicht wieder erhoben. Als Nachweis ist der Erstvertrag oder die Kündigungsbestätigung des Erstvertrages ausreichend.

3.2 Monatliche Beitragszahlungen, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, eingehend bis zum 3. eines jeden Monats, fällig. Bei Zahlungsverzug insbesondere im Wiederholungsfall, hat FIREBALL das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Gerät das Mitglied mit Beitragsleistungen in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, verpflichtet es sich, FIREBALL die gesamten für die laufende Vertragslaufzeit noch geschuldeten Beiträge binnen 7 Werktagen eingehend zu zahlen. Sollte das Mitglied auch dann nicht fristgerecht zahlen, behält sich FIREBALL vor, die Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten. Daraus entstehende Kosten trägt das Mitglied.

3.3 Anpassung des Beitrags 

Erhöhen sich die Kosten für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der FIREBALL etwa durch Erhöhung der Unterhaltskosten, Mitarbeiterkosten oder Erhöhung der Umsatzsteuer ist FIREBALL berechtigt, innerhalb eines Kalenderjahres, erstmals aber nach dem Ablauf des ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraumes, den Mitgliedschaftsbeitrag maximal um 5 % zu erhöhen. Dem Mitglied wird ein solches Vorgehen 30 Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Erhöhung schriftlich mitgeteilt. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Sollte eine Kostenerhöhung über 5 % des bisher gezahlten Mitgliedbeitrags liegen, kann das Mitglied den Vertrag innerhalb eines Monat ab Zugang einer solchen Mitteilung mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen. Im Fall einer Kündigung schuldet das Mitglied bis zur Beendigung des Vertrages den zu diesem Zeitpunkt geltenden Mitgliedschaftsbeitrag.

3.4 Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

Schülern*innen oder Studenten*innen gewährt FIREBALL eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gegen Vorlage eines Nachweises über die entsprechende Berechtigung, z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis oder Ausbildungsvertrag. Für die Aufrechterhaltung der Ermäßigung ist das Mitglied verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf des Ermäßigungszeitraums einen Nachweis vorzulegen, aus dem sich die fortdauernde Berechtigung zur Ermäßigung ergibt. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, entfällt die Ermäßigung nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und es ist der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Weiterhin gewährt FIREBALL Mitgliedern bis zu Erreichung des 26. bzw. ab Erreichung des 65. Geburtstages gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ab der nächsten Vertragsverlängerung. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt die Ermäßigung und es ist der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.

4. Laufzeit

4.1 Verlängerung

Wird eine Mitgliedschafts-Vereinbarung nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit eingehend schriftlich gekündigt, verlängert sich diese jeweils um die Vertragslaufzeit, jedoch längstens um jeweils 12 Monate. Etwaige dem Mitglied von FIREBALL gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Eine Kündigung bedarf der Textform. 
Für den Flex-Tarif beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Vertragsende.


4.2 Vorzeitige Kündigung

Die Mitgliedschafts-Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern*innen aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Im Fall einer Schwangerschaft oder dauerhaften Sportunfähigkeit ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die dauerhafte Sportunfähigkeit ergibt, die Mitgliedschafts-Vereinbarung vorzeitig mit einer Frist von vier Wochen (Zwei Wochen bei dem Flex-Tarif) außerordentlich zu kündigen. 

Eine vorzeitige Kündigung ist ebenfalls bei einem Wohnortwechsel des Mitglieds an einen Ort außerhalb Hamburgs gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von 4 Wochen (Zwei Wochen bei dem Flex-Tarif) möglich. 

4.3 Vorzeitige Beendigung 

Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, verpflichtet sich der Karteninhaber, FIREBALL einen Beitrag (auch) rückwirkend in derjenigen Höhe zu zahlen, als wäre das Vertragsverhältnis von Vornherein zu dieser kürzeren Laufzeit abgeschlossen worden.

4.4 Ruhen des Vertrages

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung im Falle einer Krankheit oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschafts-Vereinbarung unter Vorlage eines ärztlichen Attests für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Für die Dauer des Ruhens des Vertragsverhältnisses ist das Mitglied von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in der KAIFU-LODGE nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Aussetzungszeitraum, sodass sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer des Ruhens auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt verschiebt.

Entsprechend kann FIREBALL auch im Falle einer beruflichen Abwesenheit das Ruhen des Vertrages mit dem Mitglied vereinbaren. 

Insoweit ist das Mitglied allerdings für die Dauer des Ruhens des Vertragsverhältnisses nicht von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit, sondern die Pflicht zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge entfällt für den Zeitraum, um den sich die Vertragslaufzeit und damit die nächstmögliche ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschiebt. 

In beiden vorgenannten Fällen muss der Vertrag mindestens 2 Wochen ruhen.

5. Hausordnung

Das Mitglied erkennt die in der KAIFU-LODGE ausgehängte Hausordnung an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Die anwesenden Mitarbeiter*innen von FIREBALL sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung und/oder Nichtbefolgung der Weisungen behält sich FIREBALL das Recht zur fristlosen Kündigung des Mitgliedsvertrages vor.

6. Haftung

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Kurse und Angebote der KAIFU-LODGE geschieht auf eigene Gefahr.

FIREBALL haftet bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur dann, wenn die Verletzung auf fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Bei sonstigen Schäden haftet FIREBALL nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Handlungen von Erfüllungsgehilfen von FIREBALL.

7. Datenschutz

FIREBALL erhebt, speichert, verarbeitet, übermittelt und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. 

FIREBALL erhebt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis Stammdaten des Mitgliedes (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Bankverbindung). Das Mitglied soll Änderungen bezüglich dieser Stammdaten unverzüglich mitteilen. 

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass sein Foto auf der Karte gespeichert und/oder abgedruckt wird. Sollte das Mitglied einer solchen Speicherung oder des Abdrucks widersprechen, muss das Mitglied bei Nutzung der Einrichtung der KAIFU-LODGE stets ein Ausweispapier mit Lichtbild mit sich führen. Soweit kein Lichtbildnachweis geführt werden kann, darf der Zutritt verweigert werden.

Beim Betreten der Einrichtungen der KAIFU-LODGE können Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst werden. FIREBALL speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. 

Weiter können freiwillig mitgeteilte Gesundheitsdaten gespeichert und verarbeitet werden, soweit das Mitglied die Erstellung eines Trainingsprogramms wünscht.

FIREBALL überwacht Teile der Einrichtung mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und des Verantwortlichen werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

Soweit das Mitglied eine gesonderte Einwilligung erteilt hat, übersendet FIREBALL über einen E-Mail-Newsletter Angebote zu Dienstleistungen, Aktionen und Veranstaltungen der KAIFU-LODGE sowie solche unserer Partner an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Sämtliche Daten werden dann unverzüglich vernichtet.


202102