VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG FITNESS
1. Leistungsbeschreibung
Die FIREBALL Freizeiteinrichtungen GmbH & Co. KG (nachfolgend „FIREBALL“ genannt) ist Inhaberin und Betreiberin des Fitnessstudios KAIFU-LODGE (nachfolgend „KAIFU-LODGE“ genannt).
Das Mitglied “nachstehend Mitglied“ ist berechtigt die Einrichtungen der KAIFU-LODGE im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang und den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen zu nutzen.
1.1 Leistungsumfang
1.1.1 FIREBALL stellt dem Mitglied die Einrichtungen der Kaifu-Lodge, das heißt die Ausdauer-, Kraft- und Konditionstrainingsgeräte (Standardgeräte) zur Verfügung. Diese Nutzung ist ebenso wie eine allgemeine Einweisung in die Geräte und Trainingsmöglichkeiten sowie die Teilnahme an bestimmten, regelmäßig stattfindenden Kursen im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Hiervon ausgenommen sind besondere, digital gesteuerte Trainingsgeräte (z.B. e-Gym-Geräte), die ausschließlich im Rahmen gesondert buchbare Zusatzleistungen genutzt werden können.
1.1.2 Darüber hinaus bietet FIREBALL ergänzend gesondert buchbare Sonderleistungen an, insbesondere spezielle Kurse, Workshops, Trainingsformate und Events (z. B. HYROX, Special Classes, Events, etc.) sowie die Nutzung bestimmter digital gesteuerter Trainingsgeräte. Diese Sonderleistungen sind nicht im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten und können gesondert berechnet werden. Informationen über Inhalt, Teilnahmevoraussetzungen und Preise dieser Zusatzangebote werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und setzt die vorherige Anmeldung sowie Zahlung der entsprechenden Zusatzgebühr voraus.
1.1.3 Die Teilnahme an sämtlichen Kursen – sowohl an den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen als auch an gesondert berechneten Kursen und Sonderleistungen – setzt eine vorherige Anmeldung über ein Dienstleistungsportal eines von FIREBALL benannten externen Dienstleisters voraus. Die Zugangsdaten sowie weiterführende Informationen zur Nutzung des Portals werden den Mitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung über dieses Portal besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem jeweiligen Kurs oder Angebot.
1.1.4 FIREBALL übernimmt keine Garantie dafür, dass eine jederzeitige Teilnahme an Kursen möglich ist. Die Anzahl der Plätze je Kurs ist begrenzt. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl kann eine Anmeldung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Mitgliedsbeitrags.
1.2 Rechtsstellung des Mitglieds
Durch den Erwerb der FITNESS-Karte wird keine Vereinsmitgliedschaft nach dem BGB begründet. Es ist dem Mitglied bekannt, dass es sich bei FIREBALL, der Betreiberin der KAIFU-LODGE, nicht um einen Verein handelt.
1.3 Sauna, Freibad, Hallenbad
Das Mitglied darf die auf dem Gelände der KAIFU-LODGE befindliche Sauna nutzen. Darüber hinaus darf das Mitglied auch das auf dem Gelände des Bäderlands liegende Freibad und das sich dort befindliche Hallenbad nutzen, wie auch die dazu gehörigen Nebeneinrichtungen wie Tauchbecken, Schwallduschen, Luftduschen, Liegewiese und Ruhezonen. Auf diese Nutzung hat das Mitglied aber keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich vielmehr um freiwillige Leistungen von FIREBALL, die diese nach eigenem Ermessen anbietet und jederzeit ohne Vorankündigung einstellen oder einschränken kann. Eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.
1.4 Bar/Restaurant
Für den Verzehr von Speisen und Getränken an der Bar und dem Restaurant gelten die dort bekannt gemachten Preise.
1.5 Öffnungszeiten
Die Einrichtungen der KAIFU-LODGE stehen dem Mitglied zu den am Eingang durch Aushang bekannt gemachten Öffnungszeiten zur Verfügung. FIREBALL ist berechtigt, die gesamte Anlage oder Teilbereiche derselben insbesondere wegen erforderlicher Reparatur- und Umbauarbeiten oder an Feiertagen oder wegen Veranstaltungen an einigen Tagen im Jahr geschlossen zu halten und die Öffnungszeiten zu verändern. Die Öffnungszeiten des Frei- und Hallenbades sowie der Freibadliegewiese richten sich nach den Bestimmungen des Bäderlandes. Es ist dem Mitglied bekannt, dass FIREBALL auf diese keinen Einfluss hat. Sollten die Einrichtungen geschlossen bleiben oder die Öffnungszeiten von denen der KAIFU-LODGE abweichen, ergeben sich hieraus keine Ansprüche für das Mitglied.
1.6 Änderungen
FIREBALL behält sich vor, zumutbare Änderungen der Einrichtungen, Leistungen und Kurszeiten vorzunehmen, soweit diese nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen. Vorübergehende Schließungen aufgrund von Wartungsarbeiten, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt berechtigen das Mitglied nicht zur Minderung des Mitgliedsbeitrags oder zur außerordentlichen Kündigung.
2. FITNESS-Karte
2.1 Erhalt und Gültigkeit
Das Mitglied erhält nach Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung eine persönliche FITNESS-Karte. Zusätzlich kann das Mitglied gegen die jeweils gültige Gebühr ein Chip-Armband oder einen Chip-Sticker erwerben, die zum Ein- und Auschecken in der KAIFU-LODGE genutzt werden können. Die Karte bzw. das Chip-Armband oder der Chip-Sticker sind bei jedem Besuch der KAIFU¬-LODGE mitzuführen. Die FITNESS-Karte, das Chip-Armband oder der Chip-Sticker sind nicht übertragbar. Die Fitnesskarte verbleibt im ausschließlichen Eigentum von FIREBALL. Das Mitglied verpflichtet sich, die FITNESS-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an FIREBALL zurückzugeben.
2.2 Verlust
Sollten die FITNESS-Karte, das Chip-Armband oder der Chip-Sticker aus Gründen, die FIREBALL nicht zu vertreten hat, unbrauchbar werden oder verloren gehen, verpflichtet sich das Mitglied, diese Tatsache unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. FIREBALL verpflichtet sich, ihm gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 10,- eine neue Karte auszustellen. Chip-Armband und Chip-Sticker können gegen die jeweils gültige Gebühr neu erworben werden.
2.3 Missbrauch
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Missbrauch der FITNESS-Karte, des Chip-Armbands oder des Chipstickers ist FIREBALL berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens geltend zu machen. Das Mitglied haftet nicht, wenn es den Verlust oder Diebstahl der FITNESS-Karte, des Chip-Armbands oder des Chip-Stickers unverzüglich anzeigt. Soweit die dem Mitglied ausgehändigte Fitness-Karte, das Chip-Armband oder der Chipsticker durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht werden und hierdurch FIREBALL ein Schaden entsteht, behält sich FIREBALL vor, das Mitglied diesbezüglich in Regress zu nehmen.
3. Mitgliedsbeitrag
3.1 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu zahlen. Bei einer erneuten Mitgliedschaft innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer vorherigen Mitgliedschaft wird keine erneute Aufnahmegebühr erhoben. Als Nachweis ist der Erstvertrag oder die Kündigungsbestätigung des Erstvertrages ausreichend.
3.2 Monatliche Beitragszahlungen, Folgen der Nichtzahlung
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, eingehend bis zum 3. eines jeden Monats, fällig. Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, ist FIREBALL berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist das Mitglied zur Zahlung der offenen Beiträge bis zur Kündigung verpflichtet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Eine Forderung der gesamten Restlaufzeit erfolgt nur dann, wenn FIREBALL die Mitgliedschaftsvereinbarung nicht kündigt und die Leistung weiterhin anbietet.“ Sollte das Mitglied auch dann nicht fristgerecht zahlen, behält sich FIREBALL vor, die Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten. Daraus entstehende Kosten trägt das Mitglied.
3.3 Anpassung des Beitrags
FIREBALL ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich um maximal 5 % zu erhöhen, wenn nachweislich die Kosten für Energie, Personal, Miete oder gesetzliche Abgaben gestiegen sind. Die Erhöhung wird dem Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu.
3.4 Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Schülern*innen oder Studenten*innen gewährt FIREBALL eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gegen Vorlage eines Nachweises über die entsprechende Berechtigung, z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis oder Ausbildungsvertrag. Für die Aufrechterhaltung der Ermäßigung ist das Mitglied verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf des Ermäßigungszeitraums einen Nachweis vorzulegen, aus dem sich die fortdauernde Berechtigung zur Ermäßigung ergibt. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, entfällt die Ermäßigung nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und es ist der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Weiterhin gewährt FIREBALL Mitgliedern bis zu Erreichung des 25. bzw. ab Erreichung des 65. Geburtstages gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ab der nächsten Vertragsverlängerung. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt die Ermäßigung und es ist der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.
4. Laufzeit
4.1 Verlängerung
Wird eine Mitgliedschaftsvereinbarung nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit eingehend schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaftsvereinbarung auf unbestimmte Zeit. Nach dieser Verlängerung kann das Mitglied die Mitgliedschaftsvereinbarung jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Flex-Tarif beträgt die Kündigungsfrist abweichend hiervon 2 Wochen zum Vertragsende.
Etwaige dem Mitglied von FIREBALL gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Eine Kündigung bedarf der Textform.
4.2 Vorzeitige Kündigung
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Im Fall einer Schwangerschaft oder dauerhaften Sportunfähigkeit ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung unter Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die dauerhafte Sportunfähigkeit ergibt, vorzeitig mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen. Beim Flex-Tarif gilt abweichend eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Personenbezogene Daten und Diagnosen dürfen geschwärzt werden.
Eine vorzeitige Kündigung ist ebenfalls bei einem Wohnortwechsel des Mitglieds an einen Ort außerhalb Hamburgs gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Beim Flex-Tarif gilt abweichend eine Frist von 2 Wochen.
4.3 Vorzeitige Beendigung
Endet die Mitgliedschaftsvereinbarung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, z. B. durch außerordentliche Kündigung durch das Mitglied oder durch vorzeitige Vertragsbeendigung aus anderen Gründen, ist FIREBALL berechtigt, den Mitgliedsbeitrag rückwirkend auf den Tarif umzustellen, der für die tatsächlich genutzte Laufzeit vorgesehen ist (z. B. den Flex-Tarif). Das Mitglied verpflichtet sich in diesem Fall, die Differenzbeträge entsprechend nachzuzahlen. FIREBALL verpflichtet sich, in diesem Fall stets die für das Mitglied günstigste Tarifvariante auf Grundlage der tatsächlichen Vertragsdauer zugrunde zu legen.
4.4 Ruhen der Mitgliedschaftsvereinbarung
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung im Falle einer Krankheit oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaftsvereinbarung unter Vorlage eines ärztlichen Attests für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Für die Dauer des Ruhens des Vertragsverhältnisses ist das Mitglied von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in der KAIFU-LODGE nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Aussetzungszeitraum, sodass sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer des Ruhens auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt verschiebt.
Entsprechend kann FIREBALL auch im Falle einer beruflichen Abwesenheit das Ruhen der Mitgliedschaftsvereinbarung mit dem Mitglied vereinbaren. Während des Ruhens der Mitgliedschaft im Falle einer beruflichen Abwesenheit ist das Mitglied jedoch weiterhin zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Als Ausgleich verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Zeitraum des Ruhens. Die so hinzugefügten Monate gelten als beitragsfreie Nutzungszeit, in der das Mitglied die vertraglichen Leistungen ohne weitere Zahlungen in Anspruch nehmen kann.
In beiden vorgenannten Fällen muss der Mitgliedschaft mindestens für einen Zeitraum von 2 Wochen ruhen.
4.5 Ruhen der Mitgliedschaftsvereinbarung bei einer Flex-Mitgliedschaft
Bei einer Flex-Mitgliedschaft ist eine Vereinbarung über das Ruhen der Mitgliedschaftsvereinbarung aufgrund beruflicher Abwesenheiten ausgeschlossen. Das Recht zum Ruhen der Mitgliedschaftsvereinbarung aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft bleibt unberührt und kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4.4 dieser AGB.
5. Hausordnung
Das Mitglied erkennt die in der KAIFU-LODGE ausgehängte Hausordnung an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Die anwesenden Mitarbeiter*innen von FIREBALL sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen behält sich FIREBALL das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung vor. In der Regel erfolgt vorher eine Abmahnung, es sei denn, das Fehlverhalten gefährdet die Sicherheit anderer Personen oder stellt eine strafbare Handlung dar.
6. Haftung
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Kurse und Angebote der KAIFU-LODGE geschieht auf eigene Gefahr.
FIREBALL haftet bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit uneingeschränkt, wenn diese auf vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen von FIREBALL, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für sonstige Schäden haftet FIREBALL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz
7.1
FIREBALL erhebt, speichert, verarbeitet, übermittelt und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
7.2
FIREBALL erhebt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis Stammdaten des Mitgliedes (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Bankverbindung). Das Mitglied soll Änderungen bezüglich dieser Stammdaten unverzüglich mitteilen.
7.3
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass sein Foto gespeichert wird. Sollte das Mitglied einer solchen Speicherung oder des Abdrucks widersprechen, muss das Mitglied bei Nutzung der Einrichtung der KAIFU-LODGE stets ein Ausweispapier mit Lichtbild mit sich führen. Soweit kein Lichtbildnachweis geführt werden kann, darf der Zutritt verweigert werden.
7.4
Beim Betreten der Einrichtungen der KAIFU-LODGE können Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst werden. FIREBALL speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
7.5
Weiter können freiwillig mitgeteilte Gesundheitsdaten gespeichert und verarbeitet werden, soweit das Mitglied die Erstellung eines Trainingsprogramms wünscht.
7.6
FIREBALL überwacht Teile der Einrichtung mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und des Verantwortlichen wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
7.7
Soweit das Mitglied eine gesonderte Einwilligung erteilt hat, übersendet FIREBALL über einen E-Mail-Newsletter Angebote zu Dienstleistungen, Aktionen und Veranstaltungen der KAIFU-LODGE sowie solche unserer Partner an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Sämtliche Daten werden dann unverzüglich vernichtet.
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